Ab dem 20. Dezember gilt für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb die 2Gplus Regelung (Impf- oder Genesungszertifikat inkl. negativem Testresultat). Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Diese Massnahmen gelten nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, welche weiterhin ohne Einschränkungen Sport betreiben können.

Weiterhin gilt in der Sporthalle die Maskenpflicht ab 12 Jahren, wobei die Maske während des Trainings in der Turnhalle abgelegt werden kann (Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Regelungen). Mittels Präsenzliste wird ein allfälliges Contact Tracing sichergestellt.

An den Meisterschaftsturnieren gilt für Zuschauende und Helfende ab 16 Jahren 2G und Maske.

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